Urlaub mit Hund auf Ameland

Amelandurlaub mit dem Hund

der Slogan "Ameland bietet für jeden etwas" findet selbstverständlich auch hier seine Berechtigung. Nirgends wird der Urlauber mit Hund freundlicher aufgenommen als auf Ameland.
Sie können sich auf Ameland mit Ihrem Vierbeiner erholen wie es Ihnen beliebt, die Amelander sind sehr gastfreundlich und auch Hunden und deren Eignern gegenüber immer aufgeschlossen.
Nur wie überall im täglichen Zusammenleben zwischen Mensch und Tier gibt es natürlich auch auf Ameland Spielregeln die es zu befolgen gilt.
Es sind keine besonderen Sachen, eigentlich Dinge die wir als selbstverständlich voraussetzen, trotzdem wollen wir Sie hier noch einmal auflisten.

Untersagt ist z.B.:

  • Hunde im Dorf frei laufen zu lassen (Leinenpflicht)
  • Hunde an den Hauptbadestränden während der Ferienzeiten frei laufen zu lassen, entsprechende Hinweisschilder weisen darauf hin.
  • Hunde im Bereich der Hauptbadestrände sich lösen zu lassen ohne die entsprechenden Hinterlassenschaften wegzuräumen;
  • Hunde während der Brut und Setzzeit in den Naturschutzgebieten und Dünenbereichen frei laufen zu lassen;

Wenn man auf Ameland diese Selbstverständlichkeiten befolgt, hat man sicherlich den schönsten Urlaub mit seinem Hund, denn es gibt keine ausgewiesenen Hundestrände, abseits der Hauptbadestrände wo sich die Familien mit den Kindern tummeln können Sie sich mit Ihrem Hund frei bewegen, ja sogar ohne Leine.
In den Dörfern sind Sie auch in den meisten Lokalen mit dem Hund herzlich willkommen, ein Tierarzt kümmert sich im Notfall auch um Ihren Vierbeiner.
Futtermittel und Pflegeprodukte erhalten Sie z.B. in Hollum im "grünen Warenhaus".

Leider gibt es aber immer wieder Hundehalter die sich nicht an die wenigen Regeln halten, diesen Hundehaltern haben Sie es dann zu verdanken das die Gastfreundschaft der Amelander gegenüber Hundehaltern auch Ihr Ende findet. Es ist nicht einzusehen das Kinder beim spielen am Strand von freilaufenden Hunden (und mögen Sie noch so klein und friedlich sein) belästigt werden - oder sich belästigt fühlen, Kinder wissen nun einmal nicht ob der Hund nun freundlich gesonnen ist oder gefährlich sein könnte, Eltern reagieren hier sehr empfindlich !!, oder aber das Kinder beim spielen im Sand die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners finden.

Auch die Unterkünfte haben Sie nur gemietet - die Eigentümer geben sich sehr viel Mühe und investieren sehr viel Geld um Ihnen eine ansprechende Urlaubsbleibe bieten zu können, Sie sollten mit der Wohnung/dem Haus und dem Inventar auch entsprechend umgehen.
Leider kommen Fälle in denen die Vierbeiner Schäden angerichtet haben welche versucht wurden zu vertuschen oder Hundehaare in den Betten usw. immer wieder vor und tragen letztendlich dazu bei das die Anzahl der Vermieter die keine Haustiere mehr gestatten, Jahr für Jahr zunimmt.
Eine logische Konsequenz wie wir meinen.


Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird.
Die Einfuhr von Pit-Bull-Terriern ist verboten.
Für die Mitnahme eines American Staffordshire Terrier benötigt man einen VDH-Stammbaum.

Ab dem 02.Juli 2011 ist es Pflicht das alle Hunde mit denen in EU Ländern eingereist/ausgereist werden soll gechipt sind.
Zusätzlich zu dem Impfausweis muss also bei Reisen in der EU das Tier gechipt sein.

Quelle: ADAC
Ausweispflicht für Hund und Katz

Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.

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